
Die Druckkündigung ist eine besondere Form der Kündigung im Arbeitsrecht. Sie liegt vor, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, weil Dritte - in der Regel Kollegen oder Kunden - Druck auf ihn ausüben, ein bestimmtes Arbeitsverhältnis zu kündigen.
Eine Druckkündigung kann dann relevant werden, wenn Mitarbeitende oder Kunden dem Arbeitgeber mit Nachteilen drohen, falls ein bestimmter Arbeitnehmer nicht entlassen wird. Solche Drohungen können z. B. sein:
Belegschaft droht mit Arbeitsniederlegung
Kunden kündigen Geschäftsbeziehungen
Kollegen verweigern die Zusammenarbeit
In diesen Fällen steht der Arbeitgeber unter erheblichem Druck, den betreffenden Mitarbeiter zu kündigen – auch wenn dieser sich möglicherweise selbst nichts zuschulden kommen ließ.
Die Hürden für eine wirksame Druckkündigung sind hoch. Die Rechtsprechung verlangt, dass:
Der Druck erheblich ist, also eine konkrete Gefahr für den Betriebsablauf oder wirtschaftliche Einbußen besteht.
Der Arbeitgeber alles Zumutbare unternommen hat, um den Konflikt anderweitig zu lösen – etwa durch Gespräche, Versetzungen oder andere Maßnahmen.
Keine offensichtlich unrechtmäßigen Forderungen der Dritten vorliegen. Der Arbeitgeber darf sich nicht ohne Weiteres dem Willen Dritter beugen, wenn diese z. B. diskriminierende oder unbegründete Forderungen stellen.
Wie bei jeder personenbedingten Kündigung erfolgt am Ende eine Interessenabwägung: Wie schwer wiegt das Interesse des Arbeitnehmers am Erhalt des Arbeitsplatzes gegenüber dem Interesse des Arbeitgebers, den betrieblichen Frieden oder wirtschaftlichen Erfolg zu sichern?
Die Druckkündigung ist nur in Ausnahmefällen zulässig und unterliegt strengen Anforderungen. Arbeitgeber müssen sorgfältig prüfen, ob sie anderen Lösungsmöglichkeiten Vorrang geben können. Für Arbeitnehmer gilt: Wer von einer Druckkündigung betroffen ist, sollte sich umgehend rechtlich beraten lassen.