Arbeiter/inn

Arbeiter sind Arbeitnehmer, die überwiegend körperliche Tätigkeiten verrichten. Ihre Arbeitstätigkeit ist typischerweise praktisch, handwerklich oder manuell geprägt. Zu den klassischen Bereichen, in denen Arbeiter beschäftigt sind, gehören etwa das Bauwesen, die Industrieproduktion, die Logistik sowie viele handwerkliche Berufe. Im Gegensatz zu Angestellten, deren Arbeit hauptsächlich geistiger Natur ist, steht bei Arbeitern die körperliche Leistung im Vordergrund.

Historisch spielte die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten eine erhebliche Rolle, etwa bei der Sozialversicherung, im Tarifrecht und bei den Kündigungsfristen. Arbeiter hatten oft kürzere Kündigungsfristen und unterlagen anderen tarifvertraglichen Bestimmungen als Angestellte. Inzwischen hat der Gesetzgeber diese Unterschiede in vielen Bereichen weitgehend abgeschafft, sodass heute für Arbeiter und Angestellte weitgehend die gleichen arbeitsrechtlichen Regelungen gelten. Dennoch findet sich die Unterscheidung in einzelnen Gesetzen und Tarifverträgen weiterhin, insbesondere bei älteren Regelungen oder in bestimmten Branchen.

Wie alle Arbeitnehmer stehen auch Arbeiter unter dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Dieser bestimmt im Rahmen des Arbeitsvertrages Ort, Zeit und Art der auszuführenden Tätigkeit. Arbeiter genießen den vollen Schutz des Arbeitsrechts, einschließlich der Vorschriften über Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeit und Urlaub. Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit spielt bei Arbeitern eine besonders große Rolle, weshalb Vorschriften des Arbeitsschutzes, wie das Arbeitsschutzgesetz und spezielle Unfallverhütungsvorschriften, in der Praxis häufig eine zentrale Bedeutung haben.

Auch wenn die Begriffe Arbeiter und Angestellte rechtlich weitgehend gleichgestellt sind, wird in der betrieblichen Praxis oft noch danach unterschieden, insbesondere bei der Einordnung von Tätigkeiten, der Gestaltung von Arbeitsverträgen oder der Anwendung bestimmter tariflicher Regelungen. Deshalb bleibt der Begriff des Arbeiters im arbeitsrechtlichen Sprachgebrauch auch heute noch von Bedeutung.

 
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