Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist das rechtliche Fundament eines jeden Arbeitsverhältnisses. Er regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer und schafft damit Klarheit und Verlässlichkeit für beide Seiten.

Was ist ein Arbeitsvertrag?

Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung, durch die sich ein Arbeitnehmer verpflichtet, gegen Entgelt weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit zu leisten – und der Arbeitgeber im Gegenzug zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet ist. Damit entsteht ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis, das sich vom freien Dienst- oder Werkvertrag unterscheidet.

Form des Arbeitsvertrags

Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Allerdings schreibt das Nachweisgesetz (NachwG) vor, dass die wichtigsten Vertragsbedingungen schriftlich festgehalten und dem Arbeitnehmer spätestens am ersten Arbeitstag übergeben werden müssen. Ein vollständig schriftlicher Arbeitsvertrag ist daher in der Praxis üblich und empfehlenswert.

Wichtige Inhalte des Arbeitsvertrags

Ein Arbeitsvertrag sollte insbesondere folgende Punkte regeln:

Befristeter vs. unbefristeter Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag kann unbefristet oder befristet sein. Für befristete Verträge gelten besondere Regeln gemäß dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Eine sachgrundlose Befristung ist zum Beispiel nur bis zu zwei Jahre erlaubt – mit maximal drei Verlängerungen.

Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag

Mit dem Arbeitsvertrag verpflichten sich beide Seiten zu bestimmten Verhaltensweisen:

  • Der Arbeitnehmer zur persönlichen Arbeitsleistung, Pünktlichkeit, Loyalität und zur Wahrung von Betriebsgeheimnissen.

  • Der Arbeitgeber zur Zahlung des Gehalts, zum Schutz der Gesundheit, zur Gleichbehandlung und zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses.

Fazit

Ein klar formulierter Arbeitsvertrag schützt beide Seiten vor Missverständnissen und rechtlichen Streitigkeiten. Für Arbeitnehmer ist es ratsam, einen Vertrag vor der Unterschrift genau zu prüfen oder prüfen zu lassen – besonders bei Klauseln zu Befristungen, Ausschlussfristen oder Nebentätigkeiten.

 
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