
Arbeitsschutz umfasst alle gesetzlichen, organisatorischen und technischen Maßnahmen, die darauf abzielen, die Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Ziel des Arbeitsschutzes ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern oder zumindest zu verringern. Grundlage für den Arbeitsschutz bilden verschiedene gesetzliche Regelungen, insbesondere das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung, das Mutterschutzgesetz sowie branchenspezifische Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Dazu gehört unter anderem die Durchführung regelmäßiger Gefährdungsbeurteilungen, auf deren Grundlage Schutzmaßnahmen entwickelt und angepasst werden müssen. Ebenso müssen Arbeitnehmer über mögliche Gefahren und über richtiges Verhalten am Arbeitsplatz unterwiesen werden. Bestimmte Maßnahmen, wie etwa das Bereitstellen von persönlicher Schutzausrüstung oder die Einrichtung ergonomischer Arbeitsplätze, sind zentrale Elemente eines wirksamen Arbeitsschutzes.
Auch die Beschäftigten selbst tragen Verantwortung für den Arbeitsschutz. Sie müssen die bereitgestellten Schutzmaßnahmen beachten, Sicherheitsvorschriften einhalten und mögliche Gefahren unverzüglich melden. Besonders geregelt sind darüber hinaus der Schutz besonders gefährdeter Personengruppen, etwa werdender Mütter, Jugendlicher oder Schwerbehinderter.
Der Arbeitsschutz ist nicht nur ein rechtliches Erfordernis, sondern auch ein wesentlicher Faktor für eine nachhaltige und gesunde Arbeitsumgebung. Ein gut organisierter Arbeitsschutz fördert die Motivation, Produktivität und Zufriedenheit der Arbeitnehmer und kann langfristig die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens steigern.