Arbeitszeugnis

Anspruch, Form, Aussteller

Das Arbeitszeugnis ist eine vom Arbeitgeber ausgestellte Urkunde, welche Auskunft über das Arbeitsverhältnis, dessen Dauer sowie auch über den Arbeitnehmer und sein Arbeitsverhalten gibt.

Das Zeugnis soll dem Arbeitnehmer einerseits als Unterlage für neue Bewerbungen dienen und andererseits Dritte, welche die Einstellung des Arbeitnehmers in Erwägung ziehen, unterrichten.

 
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