Dienstfahrzeug

Ein Dienstfahrzeug ist ein Fahrzeug, das einem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird, um dienstliche Fahrten im Rahmen des Arbeitsverhältnisses durchzuführen. Die Nutzung eines Dienstfahrzeugs kann im Arbeitsvertrag, in einer Zusatzvereinbarung oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt sein. Dabei ist insbesondere festzulegen, ob die Nutzung ausschließlich dienstlichen Zwecken dient oder ob auch eine private Nutzung erlaubt ist.

Ist die private Nutzung gestattet, handelt es sich steuerlich um einen geldwerten Vorteil, der vom Arbeitnehmer zu versteuern ist. Häufig wird in diesem Fall die sogenannte 1-%-Regelung angewendet. Der Arbeitgeber bleibt in der Regel Eigentümer des Fahrzeugs und trägt die Kosten für Anschaffung, Wartung, Reparaturen sowie Versicherungen und Kfz-Steuer, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Kommt es bei der Nutzung des Dienstfahrzeugs zu ArbeitsunfallUnfällen, hängt die Frage der Haftung von verschiedenen Faktoren ab – insbesondere davon, ob der Arbeitnehmer fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Besteht ein Arbeitszeitbezug, können auch Regelungen zur Wegeunfallabsicherung durch die Berufsgenossenschaft greifen.

Ein Dienstfahrzeug kann ein attraktiver Bestandteil der Vergütung sein, erfordert aber klare vertragliche Regelungen, um Streitigkeiten zu vermeiden. Daher ist es sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer ratsam, Rechte und Pflichten im Umgang mit einem Dienstfahrzeug genau festzulegen.

 
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