Arbeitnehmer/inn

Ein Arbeitnehmer ist eine Person, die aufgrund eines Arbeitsvertrages gegen Zahlung einer Vergütung seine Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Der Arbeitnehmer unterliegt dabei dem Weisungsrecht des Arbeitgebers, was die Art, den Ort und die Zeit der zu erbringenden Arbeit betrifft. Im Gegenzug genießt der Arbeitnehmer umfangreiche arbeitsrechtliche Schutzvorschriften, wie sie im Kündigungsschutzgesetz oder im Arbeitszeitgesetz festgelegt sind.

Der Begriff des Arbeitnehmers lässt sich aus § 611a Abs. 1 BGB entnehmen. Darüber hinaus unterscheidet der Gesetzgeber zwischen dem Begriff des Angestellten und des Arbeiters. Dies ist historisch bedingt. Heutzutage sind beide Arbeitnehmer-Gruppen im wesentlichen gleichgestellt. 

Wesentliche Rechte des Arbeitnehmers umfassen unter anderem das Recht auf Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und eine angemessene Kündigungsfrist. Besondere Schutzbestimmungen bestehen zudem für bestimmte Arbeitnehmergruppen, wie Schwerbehinderte, Mütter oder Jugendliche.

Der Arbeitnehmer trägt somit eine zentrale Rolle im Arbeitsverhältnis und ist durch zahlreiche gesetzliche Regelungen geschützt, die ihm eine faire Behandlung und ein sicheres Arbeitsumfeld gewährleisten.

 
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