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LAG Nürnberg, Urt. v. 12.12.2023 – 7 Sa 61/23 Stellen Sie sich vor: Nach längerer Krankheit kehrt eine Kollegin zurück in den Betrieb – und plötzlich herrscht Unruhe im Team. Mitarbeitende drohen mit Kündigung, das Betriebsklima kippt. Was tun als Arbeitgeber? Darf man der betroffenen Person kündigen, nur weil andere den Druck erhöhen? In arbeitsrechtlicher Sprache spricht man hier von einer sogenannten Druckkündigung. Sie liegt vor, wenn Mitarbeitende oder Führungskräfte dem Arbeitgeber indirekt drohen – etwa durch Eigenkündigung oder erhöhten Krankenstand – falls eine bestimmte Kollegin oder ein Kollege im Unternehmen verbleibt. Doch reicht dieser Druck wirklich aus, um eine Kündigung rechtlich zu rechtfertigen? Das LAG Nürnberg entschied: Nein – nicht ohne Weiteres. Ein Arbeitgeber darf in solchen Situationen nicht sofort zur Kündigung greifen. Er ist vielmehr verpflichtet, sich zunächst schützend vor die betroffene Person zu stellen. Das bedeutet konkret:
Im entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber dies nicht ausreichend getan – die Kündigung war somit unwirksam. Solche Konfliktsituationen sind komplex – rechtlich wie menschlich. Umso wichtiger ist es, nicht vorschnell zu handeln, sondern klug zu prüfen und arbeitsrechtlich richtig zu reagieren. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützt Sie Rechtsanwalt Freier bei allen Fragen rund um Kündigung, Konfliktlösung im Betrieb und dem richtigen Umgang mit schwierigen Situationen. Kontaktieren Sie uns noch heute! |